Der kostenlose Nettolohnrechner für Deutschland berechnet den Nettolohn aus dem Bruttolohn oder den Nettolohn aus dem Bruttolohn. Zudem werden der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ermittelt.
|
Zu den Favoriten hinzufügen | TOP ▲ |
Mit dem Brutto-Nettolohnrechner lässt sich für alle Lohnsteuerklassen berechnen, wieviel Nettolohn nach Abzug von Steuern und Sozialabzügen vom Bruttolohn verbleibt. Zudem kann eine umgekehrte Netto-Brutto-Berechnung etwa für eine Nettolohnvereinbarung durchgeführt werden. In der Standardeinstellung werden die geringeren SV-Beträge für den Übergangsbereich (Gleitzone) automatisch berechnet. Zur Berechnung der Lohnsteuer kann auch ein reiner Lohnsteuer-Rechner oder die folgende online Lohnsteuertabelle genutzt werden. Der Nettostundenlohn kann mit folgendem Stundenlohnrechner ermittelt werden. Unter folgenden Links finden Sie weitere Steuerrechner.
Mit dem kostenlosen Nettolohnrechner lassen sich neben der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages auch die Sozialabgaben sowie das Nettogehalt berechnen. Die Lohnsteuerberechnnungen und die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden bei der Nettoentgeltberechnung entsprechend den Vorgaben des BMF behandelt. Der Nettoentgeltrechner kann auch zur Überprüfung der Lohn-Abrechnung genutzt werden. Für einen genauen Überblick werden die Jahreswerte für den Nettolohn, die Steuern und Sozialabgaben sowie das Arbeitgeber-Brutto ermittelt. Der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen kann über die Schaltfläche "Firmenwagen berechnen" automatisch ermittelt und als zusätzlicher monatlicher Sachbezug zum laufenden Bruttolohn für die Lohnsteuerberechnung übernommen werden. Der Nettolohn-Rechner auf dieser Seite ermittelt den geldwerten Vorteil auf Basis der 1% Regelung. Durch den Firmenwagen als Sachbezug wird das steuerpflichtige bzw. sozialversicherungsrechtliche Brutto erhöht und somit der ausgezahlte Nettolohn zusätzlich wegen der höheren Lohnsteuer bzw. Sozialabgaben verringert. Arbeitgeber können auch ein das Arbeitgeberbruto-Budget als Startwert eingeben und daraus den arbeitsrechtlichen Bruttolohn sowie das Nettoentgelt ermitteln. Die Nettolohnberechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr. Auf der folgenden Seite finden Sie zahlreiche weitere kostenlose Online Lohnrechner.
Steuerklasse | Grundfreibetrag | Arbeitnehmerpausch. | Sonderausgabenpausch. | Entlastungsbetrag Alleinerz. |
---|---|---|---|---|
1 | 11.604 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
2 | 11.604 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 4.260 Euro |
3 | 23.208 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
4 | 11.604 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
5 | 0,00 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
6 | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Steuerklasse | Grundfreibetrag | Arbeitnehmerpausch. | Sonderausgabenpausch. | Entlastungsbetrag Alleinerz. |
---|---|---|---|---|
1 | 10.908 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
2 | 10.908 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 4.260 Euro |
3 | 21.816 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
4 | 10.908 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
5 | 0,00 Euro | 1.230 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
6 | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Zeitraum | Midijobs (Gleitzone) | Netto AN | Kosten AG |
---|---|---|---|
ab 01.01.2024 | 538,01 Euro | ++ | + |
ab 01.01.2023 | 520,01 Euro | ++ | + |
ab 01.10.2022 | 520,01 Euro | ++ | + |
ab 01.07.2019 | 450,01 Euro | + | = |
bis 30.06.2019 | 450,01 Euro | + | = |
Der Nettolohn wird vom Rechner auf dieser Seite nach folgendem (vereinfachten) Schema zur Nettolohnberechnung ermittelt.
Bruttolohn (laufender Lohn bzw. Gehalt ...)
+ Einmalzahlungen
+ geldwerter Vorteil (Dienstwagen, Wohnraum, Mahlzeiten)
=> Gesamtbruttolohn
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (falls Religionszugehörigkeit)
- Solidaritätszuschlag
- AN-Anteile Sozialversicherungen für KV, PV, RV, AV
=> Nettolohn
- geldwerter Vorteil
=> Auszahlungsbetrag
Die für die Nettolohn-Berechnung zugrunde gelegten Werte für 2024 lauten:
Grundfreibetrag: 11.604 Euro
Beitragssatz zur KV: 14,6% bzw. ermäßigt 14%
Von den Krankenkassen festgelegter Zusatzbeitrag in 2024: Durchschnitt 1,7%.
Beitragssatz PV: 3,4%
Beitragssatz RV: 18,6%
Beitragssatz AV: 2,6%
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: 62.100 Euro pro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost: 89.400 Euro pro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West: 90.600 Euro pro Jahr
Die für die Nettolohnberechnung zugrunde gelegten Werte für 2023 lauten:
Grundfreibetrag: 10.908 Euro
Kinderfreibeträge 4.476 Euro bzw. 8.952 Euro
Beitragssatz zur KV: 14,6% bzw. ermäßigt 14%
Beitragssatz PV: 3,05% ab Juli 3,4%
Beitragssatz RV: 18,6%
Beitragssatz AV: 2,6%
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV: 59.850 Euro
Beitragsbemessungsgrenze RV: 87.600 Euro (BBG West) und 85.200 Euro (BBG Ost)
Bitte passen Sie den von den Krankenkassen festgelegten Zusatzbeitrag an, welcher in 2023 im Durchschnitt 1,6% beträgt.