Nettolohnberechnung

Erläuterungen zur Nettolohnberechnung für und zur Bestimmung von Steuerabzügen, Sozialversicherungsbeirägen.


Nettolohnberechnung

 
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Eine Nettolohnberechnung erfolgt aus dem Bruttolohn durch Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie den Sozialabgaben und lässt sich etwa mit einem Nettolohnrechner durchführen. Die Ermittlung des Nettolohns kann auch mit Hilfe der aktuellen Lohnsteuertabelle in Lohnsteuerstufen erfolgen.



   

Nettolohnberechnung

Bei der Nettolohnberechnung wird zur Steuerberechnung das steuerpflichtige Lohnbrutto und zur SV-Beitragsberechnung der sozialverischerungspflichtige Bruttolohn benötigt. Das Nettogehalt ergibt sich vereinfacht aus dem Bruttolohn abzüglich der Steuern und Abgaben für die Sozialversicherungen.

Steuerpflichtiges Lohnbrutto
Das steuerpflichtige Lohnbrutto dient zur Ermittlung der Lohnsteuer und der daraus abgeleiteten Kirchensteuer bzw. des auf Basis der Lohnsteuer berechneten Soli. Bei der Lohnsteuerberechnung spielen unter anderem die Höhe des Bruttos, die Steuerklasse und die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge eine Rolle. Kirchensteuer und Soli werden auf Basis der Lohnsteuer bestimmt. Das BMF gibt zur Lohnsteuerberechnung jährlich Vorgaben zur Berechnung in sogenannten Programmablaufplänen heraus.

Sozialverischerungspflichtiger Bruttolohn
Die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen richten sich nach dem sozialverischerungspflichtigen Bruttolohn. Dieser kann vom steuerpflichtigen Bruttolohn abweichen. So ist das SV-Brutto durch die Beitragsbemessungsgrenzen (jeweils für KV und PV sowie RV und AV) nach oben begrenzt. Die prozentualen SV-Beiträge sind also hiedruch nach oben gedeckelt. Die aktuellen prozentualen Beitragssätze für die gesetzl. Sozialversicheurngen finden Sie auf der Hauptseite.



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Nettolohn-Berechnungsergebnisse

Die Nettolohnberechnung kann auf der Hauptseite online durchgeführt werden. Für die Steuerklasse 4 kann ein Faktor eingetragen werden, welcher <=1 sein muss. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


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